Mittwoch, 19. Januar 2022

[ #Vorarlberg ] Das Bregenzer Minnesängerurbar (1379/1474): Von Pfund, Schilling und Erbsen


Dieter Petras: Urbar der Herrschaft Bregenz 1379/1474 - MINNESÄNGERURBAR - Edition und Kommentar - Roderer Verlag, Regensburg 2013Quellen zur Geschichte Vorarlbergs, Band 16 (N. F.) Herausgegeben vom Vorarlberger Landesarchiv und dort auch online

Urbar. Urbare sind ein Verzeichnis über Besitzrechte eines Grundherrn und Leistungen seiner Grunduntertanen und sind eine bedeutende Wirtschafts- und Rechtsquelle des mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Lehnswesens. Seit dem 13. Jahrhundert sind sie ein bedeutendes Instrument zur Organisierung und Wohlstandsmehrung der Landesherrschaft.

Urbare dienten der Verwaltung insbesondere der Finanzverwaltung . Sie waren eine Art Grundbuch - weniger für die Untertanen den für die Grundherren zu deen Besitzsicherung. Schon der Begriff entstand aus dem althochdeutshen Wort urberan bzw. dem mittelhochdeutschen erbern (hervorbringen, Ertrag bringen bzw. ertragbringendes Grundstück).

Bei der Archivalie, die die Grundlage der Publikation ist, handelt es sich um eine Abschrift des sogenannten Bregenzer „Minnesängerurbars“, dessen ursprüngliche Fassung nach 1379 niedergeschrieben wurde. Das Original ist verschollen. Die durchgängige Erwähnung von „Graf Haug“ verweist jedoch  auf Graf Hugo XII. von Montfort-Bregenz, dessen künstlerische Tätigkeit die nachträgliche Bezeichnung des Urbars begründet; desgleichen die Erwähnung des "Knechts" Burk Mangolt, der die Texte Graf Hugos vertonte. Die Abschrift wurde im Jahr 1474 im Namen seines Urenkels Graf Hermann II. von Montfort-Bregenz (1435 bis 1482) verfasst und beschreibt die Zinsen, Gülten und Rechte aus dem Teil der Herrschaft, der dem Haus Montfort nach der Teilung 13793 und dem Übergang der einen Hälfte der BregenzerHerrschaft an Österreich 1453 verblieb.

Finanzamtsmist. Das in Rede stehende Urbar dokumentiert reichhaltige Abgabenformen: Neben Pfund, Schilling, Pfennig und Haller bezahlten die Untertanen ihre Abgaben in Wein, Eier, Erbsen, Eier und Heu. Dazu Korn, Gerste, Weizen, Hafer; in Schweinsschultern, Pfeffer, Wachs und Schmalz und Käse oder gar Mist. Daneben leisteten die Abgabepflichtigen, konkret die Leibeigenen, mitFronarbeiten.

Als abgabepflichtige Güter galten Acker, Badstub, Baumgarten, Bündt, Garten, Haus mit Hofstatt, Hochmahd, Hof, Hoffrait, Hube, Kalkofen, Krautgarten, Mahd, Mühle, Säge, Schuppose, Varlehen, Vischenz, Walderbe, Weingarten, Widum, Wiese. Auch die Erbschaftssteuer war bereits bekannt und eingeführt, die nennt sich (in unserer heutigen Transskripition) sinnigerweise "Bestfall".

Das Urbar zeigt auch über viele Jahrhunderte tradierte Vorarlberger Flur- und Personennamen und ist damit auch sprachgeschichtlich höchst wertvoll. Das Buch sollte daher auch in seiner gebundenen Form bei keinem Vorarlbergensien-Sammlung fehlen.


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Lohnt sich ein Download? Ein Blick auf den Inhalt:
Inhaltsverzeichnis
Einleitung 6
Graf Hugo XII. von Montfort, der Minnesänger 7
Die Teilungen 1379 und 1409 7
Der Übergang an Österreich 9
Beschreibung des Urbars 10
Erläuterungen zur Edition 10
Edition 12
Informationen aus dem Urbar 50
Personen-, Orts- und Sachregister 53
Kommentar 67
Suchindex 91
Bibliografie 92

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